
date/time: 17.07.2008 13:01
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Hier finden Sie Informationen aus der Frontseite, die nicht mehr aktuell, aber noch von Interesse sind.
Stellungnahme des Vereins Schweizerischer Archivarinnen und Archivare und der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte zur Aktenvernichtung im Atomschmuggel-Fall Tinner
Der VSA und die SGG haben in einem gemeinsamen Brief an den Bundesrat (PDF) gegen die Vernichtung von Akten im Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen drei Schweizer, die der Proliferation von Nukleartechnologie verdächtig wurden, protestiert. Der Bundesrat rechtfertigte diese Vernichtungsaktion damit, dass die Unterlagen „gefährlich gewesen seien und… für die Schweiz ein erhebliches Sicherheitsrisiko dargestellt“ hätten (Neue Zürcher Zeitung, 24./25.5.2008, S. 15). Der VSA hat bereits im Falle der verschwundenen Akten der Tessiner Staatsrätin Marina Masoni auf die bestehenden Gesetze hingewiesen, welche solche Aktenvernichtungen verbieten und im Weiteren festgestellt, dass damit auch die Rechtssicherheit gefährdet wird, denn
„..die Vernichtung von Archivgut in einem Rechtsstaat führt immer zum Verdacht, dass Spuren verwischt werden sollen. Das Problem dabei ist nur: es funktioniert nie. Die Spuren lassen sich nie ganz verwischen lassen, denn meist bleiben in anderen Archiven oder Ablagen einschlägige Dokumente erhalten. Ein Beispiel dafür sind die verschwundenen Südafrika-Akten des Bundesnachrichtendienstes – ein grosser Teil davon wurde wieder aufgefunden, weil das Gegenarchiv in Südafrika diese säuberlich aufbewahrt hatte (vgl. Interpellation Hans Widmer, 17.12.2007, Stopp von Aktenvernichtungsaktionen). Aktenvernichtung ist nicht nur ungesetzlich, sie schwächt auch die eigene Position, weil man über keine zuverlässigen Unterlagen mehr verfügt. Denn wie gesagt – Archive, die es nicht gibt, gibt es nicht.“
Diese Aussage hat sich auch im so genannten „Fall Tinner“ ganz schnell bewahrheitet: wie die Presse bereits am 16. Juni 2008 berichtet, besitzen zumindest die USA ganz offensichtlich Kopien dieser Unterlagen – der Bundesrat hingegen nicht mehr.
Der Wirbel um das angeblich verschwundene Direktionsarchiv des Tessiner Finanz- und Wirtschafts-Departements zeigt, dass der gesetzlich oder verwaltungsmässig vorgeschriebenen Archivierungs- und Anbietepflicht bis in höchste Magistratskreise oft nicht nachgelebt wird. In einer demokratischen Gesellschaft sollten jedoch gerade Träger und Trägerinnen öffentlicher Ämter mit gutem Beispiel vorangehen und ihre Arbeit transparent und nachvollziehbar machen – das gehört mit zum Auftrag der Wählerinnen und Wähler. Der Verein der Schweizerischen Archivarinnen und Archivare nimmt Stellung. [mehr]
last edited: 17.07.2008
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