
date/time: 12.08.2005 11:15
http://www.vsa-aas.org/a-01.131.0.html
Zusammenfassung
Allgemeines
In den Archivierungsvorschlägen ist insbesondere die Beraterfunktion zu regeln. Diese kann durch Standortarchive, die Koordinationskommission, durch andere Institutionen oder Personen wahrgenommen werden.
Archivierungsempfehlungen
Für die Hauskonkordate soll das Endarchiv nach Möglichkeit im betreffenden Haus sein. Für die übrigen Konkordate und Konferenzen sind individuelle Lösungen anzustreben.
Der Vorzug soll der Lösung mit der besten Aktensicherung gegeben werden.
Die Archive bleiben im Eigentum der Institution. Löst sich die Institution auf, so regelt sie in Zusammenarbeit mit ihrem Berater die Endarchivierung.
Die Koordinationskommission erarbeitet nach Begrüssung der betroffenen Staatsarchive die Archivierungsvorschläge. Diese werden als Empfehlung an alle betroffenen Staatsarchive verabschiedet.
last update: 12.08.2005last edited: 12.08.2005
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