B 5 Jugend und Sport (J + S)Print Button

Zusammenfassung

 

Der durch das Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport vom 17. März 1972 geregelte Bereich J + S löste auf den 1. Juli 1972 den freiwilligen militärischen Vorunterricht ab. J + S bezweckt die freiwillige sportliche Weiterbildung der Jugendlichen (14-20jährige) beiderlei Geschlechts. Die Leitung obliegt dem Bund, die Durchführung den Kantonen in Zusammenarbeit mit interessierten Verbänden und Institutionen.

 

Auf Bundesebene fallen vorwiegend an: Akten zur Leitung (beim zuständigen Departement) sowie Unterlagen zu den Kaderkursen (bei der Eidg. Turn- und Sportschule Magglingen). In den Kantonen sind meist spezielle Dienststellen (z. B. "Amt für Turnen und Sport" oder ähnlich) mit der Organisation des Kurswesens involviert.

 

Archivierungsempfehlungen:

a) Bundesarchiv:

- Unterlagen zur Rechtsetzung: vollständig

- Unterlagen der eidg. Kommissionen und der Konferenzen (z. B. Verbandsdelegierte, Amtsvorsteher): vollständig

- Berichte der eidg. Inspektoren: vollständig

- eidg. Statistiken: vollständig

- eidg. Kurse für Leiter sowie Zentralkurse: inhaltliche Auswahl (Programm, Qualifikationslisten)

b) Kantonsarchive:

- kantonale Reglemente, Statistiken und Kommissionsakten: vollständig

- kantonale Kurse und Ausdauerprüfungen: inhaltliche Auswahl (v. a. Kursprogramm, Abrechnung, Qualifikationslisten), evtl. nicht von allen Kursen (Sample)

Unterlagen zu Leihmaterial aus Zeughäusern: kassieren

 

Genehmigungsdatum Vorstand VSA: 14. 1. 1987

last update: 30.07.2005Go to top

last edited: 30.07.2005

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