
date/time: 26.04.2007 21:38
http://www.vsa-aas.org/b_07.242.0.html?&L=3D1
Zusammenfassung
Das Papier behandelt die Bereiche landwirtschaftliche Berufslehre, Fort- und Weiterbildung, Ausbildung der Bäuerinnen, Berufsschulen, Prüfungs- und Inspektionswesen, Subventionen, Stipendien. Ausgeklammert wird die Technikerausbildung (s. Papiere B 1 und B 2).
Bis 1953 waren fast ausschliesslich die Kantone zuständig. Die Aufgaben des Bundes beschränkten sich auf Subventionen. Durch das eidg. Landwirtschaftsgesetz vom 3. 10. 1951 (in Kraft seit 1. 1. 1954) regelte der Bund die landwirtschaftliche Be-rufsbildung auch materiell, durch Festlegung der Minimalanforderungen (Berufslehre, Lehrlings-, Fähigkeits- und Meisterprüfungen, Berufsschulen), Koordination zwischen Kantonen und Berufsorganisationen, Rahmenlehrpläne und Vorgaben betr. Ausbildung der weiblichen Jugend und der landwirtschaftlichen Spezialberufe. Bundesbei-träge gingen an Institutionen der Ausbildung, an Stipendien, an Lehrmittel und Bauten.
Die Kantone nahmen im Bereich der Berufsbildung Aufgaben der Förderung (z. B. Unterstützung von landwirtschaftlichen Vereinen) und der Kontrolle wahr und unterhielten teilweise weiterhin landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen.
Aktenlage: Im Bundesarchiv Provenienzbestände des Bundesamtes für Landwirt-schaft seit 1881 sowie des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) seit 1928; in den Kantonsarchiven Unterlagen des zuständigen Departementes (meist des Erziehungswesens), des Landwirtschaftsamtes, der landwirtschaftlichen Schulen und Beratungszentren.
last update: 26.04.2007last edited: 26.04.2007
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