
date/time: 17.10.2011 07:47
http://www.vsa-aas.org/index.php?id=358&L=2&id=358%C2%A8L%3D2&L=2&L=0
Hier finden Sie Informationen aus der Frontseite, die nicht mehr aktuell, aber noch von Interesse sind.
"Diffusion du patrimoine et de la culture scientifiques sur Internet : bilan prospectif de diverses expériences"
Präsentation von Alexandre Moatti (F), Ingenieur, wissenschaftlicher Autor und Herausgeber und Spezialist der digitalen Vermittlung wissenschaftlicher Inhalte, anlässlich der VSA-Jahresversammlung 2011
Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat im Dezember 2009 das Kulturförderungsgesetz verabschiedet. Zu diesem Rahmengesetz gehört eine Botschaft zur Finanzierung der Kulturförderung des Bundes für jeweils vier Jahre. Nun hat das Bundesamt für Kultur unter dem Titel "Kulturbotschaft für die Jahre 2012-2015" einen Vorschlag über die strategische Ausrichtung der eidgenössischen Kulturpolitik sowie das zur Umsetzung notwendige Budget verfasst. Die interessierten Kreise sind eingeladen worden, bis zum 24. November 2010 Stellung zum Entwurf der Kulturbotschaft zu nehmen. Die Botschaft wird danach überarbeitet und im Februar 2011 dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet. Im Verlauf des Jahres 2011 wird sie vom Parlament beraten und Ende 2011 von den Eidgenössischen Räten verabschiedet.
Als Berufsverband der Schweizer Archivarinnen und Archivare hat der VSA mit Erstaunen festgestellt, dass die Schweizer Archive in der Kulturbotschaft überhaupt nicht erwähnt werden und dass der VSA als nationaler Berufsverband nicht auf der Liste der Anhörungsadressaten aufgeführt ist. Der VSA-Vorstand hat sich deshalb entschlossen, eine schriftliche Stellungnahme zu Handen von Bundesrat Didier Burkhalter zu verfassen, um die Bedeutung der öffentlichen Archive der Schweiz als Kulturgüter von nationaler Tragweite, als Garanten des Informationszugangs und aktive Experten auf dem Gebiet der "Digitalen Kultur" in Erinnerung zu rufen. Lesen Sie bitte dazu den beiliegenden Brief.
Der VSA ermutigt alle interessierten Archive, sich dieser Vernehmlassung anzuschliessen, unter Bezugnahme auf den beiliegenden Brief.
Auf Wunsch des VSA gewährt der Verlag hier+jetzt in Baden künftig allen Mitgliedern des VSA einen Rabatt von 20% auf alle Bände der archiv- und informationswissenschaftlichen Reihe des Verlags. Die Reihe umfasst alle Titel mit einem grossen «A» auf der ersten Umschlagseite.
Die Vergünstigung erstreckt sich auch auf allfällige in der Reihe publizierte Titel, die nicht unter der Herausgeberschaft oder mit finanzieller Unterstützung des VSA erschienen sind. Sie kann nicht mit anderen Vergünstigungen kumuliert werden und erstreckt sich nur auf den Buchpreis und nicht auf den zusätzlich verrechneten Versandkostenanteil.
Die Vergünstigung gilt:
- nur bei Direktbestellung beim Verlag,*
- nur auf Verlangen (Vermerk «VSA-Mitglied»/«membre AAS» anbringen),**
- ab der Jahresversammlung vom 16. September 2010.
* Es ist unerheblich, über welchen Kanal dies geschieht (E-Mail, Webshop, Post, Fax, Telefon, mündlich).
** Der Rabatt muss beim Einreichen der Bestellung verlangt werden. Um administrativen Aufwand zu vermeiden, wird der Verlag keine bereits ausgestellten Rechnungen korrigieren, falls der Besteller erst nach der Zustellung die Vergünstigung geltend macht. Der Verlag behält sich vor, zu prüfen, ob der Besteller VSA-Mitglied ist.
Liebe Mitglieder, liebe Interessierte
Vorneweg möchten wir uns für Ihr grosses Interesse an der im Herbst durchgeführten Umfrage VSA-AAS 2009 und Ihr kritisches sowie konstruktives Feedback bedanken. Die über zweihundert eingegangenen Rückmeldungen enthalten zahlreiche spannende Anregungen und ergeben ein repräsentatives Resultat.
Aus der Umfrage sind folgende Haupterkenntnisse hervorgegangen:
1. Es besteht grundsätzlich eine positive und hohe Zustimmung zur Ausrichtung des Vereins und zur Mehrjahresplanung des Vorstandes. Schwerpunkte sollen in der Ausbildung, beim Lobbying bzw. bei der Vernetzung und bei der Positionierung im Records Management-Umfeld gesetzt werden.
2. Bei den Arbeitsgruppen wird dem Bildungsausschuss sowie den Arbeitsgruppen Bewertung, RM + digitale Archivierung sowie Normen + Standards der grösste Nutzen attestiert. Bei den Publikationen sind vor allem die elektronischen im positiven Fokus der Umfrageteilnehmer (Website und VSA Newsletter). Weiter erfreuen sich alle Ausbildungsgefässe des VSA eines grossen Zuspruchs.
3. Bei den Freiennennungen zu Ergänzungs- und Verbesserungsvorschlägen sind am meisten Voten und Anregungen zum Internetauftritt eingegangen.
Der Vorstand wir auf Grund der grossen Zustimmung zu den Zielen und der Mehrjahresplanung den eingeschlagenen Kurs weiterverfolgen und nimmt sich vor, die gemachten Anregungen einzubauen und Verbesserungsvorschläge umzusetzen. Weiter wird er den Fokus auf Verbesserungsmöglichkeiten rund um die elektronische Kommunikation (Website und VSA-Newsletter) prüfen und wo sinnvoll auch im Verlaufe des nächsten Jahres umsetzten.
Vielen Dank für Ihr Engagement.
Zürich, Dezember 2009
Anna Pia Maissen, Präsidentin
Hier geht es zum Ergebnis der Umfrage VSA-AAS
Stellungnahme des Vereins Schweizerischer Archivarinnen und Archivare und der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte zur Aktenvernichtung im Atomschmuggel-Fall Tinner
Der VSA und die SGG haben in einem gemeinsamen Brief an den Bundesrat (PDF) gegen die Vernichtung von Akten im Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen drei Schweizer, die der Proliferation von Nukleartechnologie verdächtig wurden, protestiert. Der Bundesrat rechtfertigte diese Vernichtungsaktion damit, dass die Unterlagen „gefährlich gewesen seien und… für die Schweiz ein erhebliches Sicherheitsrisiko dargestellt“ hätten (Neue Zürcher Zeitung, 24./25.5.2008, S. 15). Der VSA hat bereits im Falle der verschwundenen Akten der Tessiner Staatsrätin Marina Masoni auf die bestehenden Gesetze hingewiesen, welche solche Aktenvernichtungen verbieten und im Weiteren festgestellt, dass damit auch die Rechtssicherheit gefährdet wird, denn
„..die Vernichtung von Archivgut in einem Rechtsstaat führt immer zum Verdacht, dass Spuren verwischt werden sollen. Das Problem dabei ist nur: es funktioniert nie. Die Spuren lassen sich nie ganz verwischen lassen, denn meist bleiben in anderen Archiven oder Ablagen einschlägige Dokumente erhalten. Ein Beispiel dafür sind die verschwundenen Südafrika-Akten des Bundesnachrichtendienstes – ein grosser Teil davon wurde wieder aufgefunden, weil das Gegenarchiv in Südafrika diese säuberlich aufbewahrt hatte (vgl. Interpellation Hans Widmer, 17.12.2007, Stopp von Aktenvernichtungsaktionen). Aktenvernichtung ist nicht nur ungesetzlich, sie schwächt auch die eigene Position, weil man über keine zuverlässigen Unterlagen mehr verfügt. Denn wie gesagt – Archive, die es nicht gibt, gibt es nicht.“
Diese Aussage hat sich auch im so genannten „Fall Tinner“ ganz schnell bewahrheitet: wie die Presse bereits am 16. Juni 2008 berichtet, besitzen zumindest die USA ganz offensichtlich Kopien dieser Unterlagen – der Bundesrat hingegen nicht mehr.
Der Wirbel um das angeblich verschwundene Direktionsarchiv des Tessiner Finanz- und Wirtschafts-Departements zeigt, dass der gesetzlich oder verwaltungsmässig vorgeschriebenen Archivierungs- und Anbietepflicht bis in höchste Magistratskreise oft nicht nachgelebt wird. In einer demokratischen Gesellschaft sollten jedoch gerade Träger und Trägerinnen öffentlicher Ämter mit gutem Beispiel vorangehen und ihre Arbeit transparent und nachvollziehbar machen – das gehört mit zum Auftrag der Wählerinnen und Wähler. Der Verein der Schweizerischen Archivarinnen und Archivare nimmt Stellung. [mehr]
last edited: 17.10.2011
Pfad: VSA > Aktuell > Agenda > News - Archiv
© 2012 VSA