Gesetzliche RahmenbedingungenPrint Button

 

Die Archivgesetzgebung steht im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen. Zum einen nimmt das öffentliche Interesse an Transparenz über das Handeln von Politik, Verwaltung und Wirtschaft zu. Zum anderen schaffen Datenträger, mit denen praktisch unbeschränkt Informationen gespeichert und vernetzt werden können, neue Risiken. Die Archivgesetzgebung muss sowohl die Bedürfnisse nach möglichst frei zugänglicher und zuverlässiger Information als auch die Schutzinteressen der ursprünglichen Informationsproduzenten und der Betroffenen gewährleisten.

 

In öffentlichen Archiven regeln Gesetze, Verordnungen oder Reglemente die Tätigkeit der Archivarinnen und Archivare. Neben der Definition des Geltungsbereichs geben diese den Rahmen vor für die Bildung der Unterlagen, die Ermittlung ihrer Archivwürdigkeit sowie die Zugänglichkeit und Benutzung der Unterlagen. Die Archivgesetze sind immer im Kontext mit dem „benachbarten“ Recht, etwa mit Öffentlichkeitsgesetzen, Datenschutzgesetzen und Regelungen über das Verwaltungsverfahren zu sehen. Private Archive bestimmen ihren Tätigkeitsbereich individuell.

 

Unabhängig von der aktuellen Rechtslage definiert der "Kodex ethischer Grundsätze" des Internationalen Archivrats (ICA, International Council on Archives) allgemein den Rahmen archivischer Arbeit. Zentrale Werte sind:

• Wahrung der Integrität und Authentizität des Archivgutes (muss einen zuverlässigen Beweis der Vergangenheit darstellen)

• Fachliche Orientierung am Provenienzprinzip und der ursprünglichen Ordnung der Unterlagen

• Gewährleistung der ununterbrochenen Benutzbarkeit des Archivguts

• Unparteiische Dienstleistung gegenüber allen Partnern und Interessierten

 

Auf Bundesebene wurde mit dem Bundesgesetz über die Archivierung (BGA) vom 26. Juni 1998 die Archivierung erstmals auf Gesetzesstufe geregelt. Das BGA ist in der Systematik des Landesrechts im Kapitel „Grundrechte, Meinungs- und Informationsfreiheit“ eingereiht. Damit bekommt die Archivierung als staatspolitisch wesentliche öffentliche Aufgabe auch symbolisch ein neues Gewicht.

 

Der freiheitliche, demokratische Rechtsstaat setzt voraus, dass Grundrechte (Menschenrechte, verfassungsmässige Grundrechte) geachtet, Verfahrensregeln eingehalten, Verantwortung für das eigene Handeln übernommen, Rechenschaft abgelegt, Transparenz hergestellt und (politische) Partizipation ermöglicht werden. Diese Anforderungen gelten sicher für den Staat und die öffentlichen Verwaltungen, müssten aber sinngemäss auch von allen erfüllt werden, deren Entscheidungen wesentliche Auswirkungen auf die Gesellschaft haben. Dazu leisten Archive einen wesentlichen Beitrag.

last update: 19.01.2006Go to top

last edited: 19.01.2006

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