Reglement über die Veröffentlichung von Informationen auf der Website des Vereins Schweizerischer Archivarinnen und ArchivarePrint Button

Die Website des VSA basiert auf dem Reglement über die Veröffentlichung von Informationen auf der Website des Vereins Schweizerischer Archivarinnen und Archivare.

 

Die Website des VSA wurde im Rahmen der Kundgebungen des 75-jährigen Jubiläums VSA auf dem Server des Staatsarchivs Luzern eingerichtet.

Der VSA fördert die Benutzung, der Website und achtet auf deren regelmässige Nachführung.

Verschiedene Informationen wie Adressen, Agenda, Mitteilungen usw. müssen regelmässig aktualisiert werden.

Um Fehlermeldungen und unkontrolliertem Vorgehen vorzubeugen, hat der VSA seinen Vorstand mit der Ausarbeitung von Benutzungsregeln beauftragt.

 

1. Neue Informationen und Aktualisierungen bestehender Informationen müssen dem Geschäftsausschuss des VSA schriftlich unterbreitet werden. Davon ausgenommen sind einfache Änderungen wie Öffnungszeiten oder Adressen: diese können direkt dem Staatsarchiv Luzern mitgeteilt werden.

2. Der Geschäftsausschuss akzeptiert die unterbreiteten Vorschläge oder lehnt sie ab. Im Falle einer Ablehnung, benachrichtigt der Geschäftsausschuss den Antragstellenden; andernfalls leitet er die Unterlagen direkt an das Staatsarchiv Luzern weiter.

3. Vorschläge von Seiten eines Vorstands- oder Geschäftsausschussmitgliedes folgen der gleichen Prozedur.

4. Die Website steht für kommerzielle Zwecke nicht zur Verfügung.

5. Es soll darauf geachtet werden, WWW-Links zu anderen archivbezogenen Websites, vornehmlich in der Schweiz, in den Nachbarländern und im Rahmen des European Archival Networks herzustellen. Archiv-Fachschulen und archivische Berufsvereinigungen mit einer Website werden mit der Bekanntgabe ihrer Adresse bevorzugt behandelt.

6. Die Veröffentlichung neuer Informationen ist in der Regel gratis.

7. Der Geschäftsausschuss behält sich das Recht vor, gewisse Dienstleistungen in Rechnung zu stellen.

8. Das Reglement wird allen Mitgliedern des VSA zugestellt. Es wird auf der Website des VSA publiziert.

 

Angenommen vom Vorstand des VSA am 2. Juni 1998.

Der Präsident Gilbert Coutaz

Der Aktuar Georges Willemin

 

last update: 04.12.2011Go to top

last edited: 04.12.2011

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